Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GGL Großküchen Gastrogeräte Lorbeck GmbH Gesellschafter: Michael Lorbeck, Bernhard Lorbeck Stand: November 2015 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der GGL Großküchen Gastrogeräte Lorbeck GmbH, FN 275954 s (im Folgenden kurz als „GGL“ bezeichnet) gelten in der im Zeitpunkt des Kaufes gültigen Fassung für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen die zwischen GGL und privaten und gewerblichen Kunden – soweit diese Vereinbarungen nicht im Rahmen des Web-Shops welcher von GGL betrieben wird – abgeschlossen werden. Mit dem Kauf erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch GGL wirksam. GGL widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäfts- bzw Einkaufsbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen, Kundendienste und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher Sprache angeboten. 3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Erfüllungsort Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Liezen. Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Geschäftssitz von GGL. 4. Vertragsabschluss Sämtliche Angebote von GGL sind Einladungen an den Kunden, ein Angebot zu stellen. Die Angebote von GGL sind freibleibend. Der Kauf kommt mit übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. 5. Mitnahme oder Lieferung Der Kunde ist berechtigt, bei Kauf der Ware – soweit das gesamte Entgelt bezahlt wurde und die Ware lagernd ist – diese sofort mitzunehmen. Soweit der Kunde die Mitnahme der Ware nicht wünscht, kann er sich für den Versand der Ware an eine von ihm bekanntgegebene Adresse entscheiden. In diesem Fall fallen Versandspesen an, die dem Kunden gesonderte bekannt gegeben und verrechnet werden. Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich innerhalb einer angemessen Frist, wobei dem Kunden diese Frist beim Kauf mitgeteilt wird. Sollte eine Ware nicht lagernd sein und sich der Kunde für den Versand der Ware entschieden haben, so erfolgt der Versand der Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Ware im Lager von GGL. Terminangaben und Liefertermine sind jedoch unverbindlich und gelten nur als Richtwert, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt werden. Die Einhaltung der Frist setzt voraus, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung bzw sonstige Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Maßgeblich für die Lieferung ist die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wurde. Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, weil dieser die bestellte Ware nicht entgegennimmt oder die Zustelladresse nicht korrekt angegeben hat, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung. GGL behält sich vor, Mehrstück-Bestellungen nach Ermessen entweder getrennt oder gesammelt zu versenden, dies insbesondere dann, wenn die bestellten Mengen nicht auf einmal verfügbar sind. GGL liefert ausschließlich an Adressen nach Österreich und Deutschland. 6. Informationspflichten Der Kunde hat GGL sämtliche für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Namen, Anschrift, E-Mail) sind GGL unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, GGL etwaige Adressänderungen sofort bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde eine solche Meldung, so sind Mehrkosten, die aufgrund der unterlassenen Meldung entstanden sind, vom Kunden zu bezahlen. Erklärungen gelten als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannte Adresse gesandt wurde. 7. Preise, Fälligkeit & Verzug Die von GGL angegebenen Produktpreise sind Endpreise und enthalten sohin sämtliche Verpackungskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten werden separat angegeben. Insoweit GGL im Zuge einer Auslandsbeziehung Nettorechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellt, ist der Kunde verpflichtet seine UID-Nummer bekanntzugeben. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Der Kaufpreis wird grundsätzlich Zug-um-Zug mit Übergabe der Ware fällig. GGL akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Die gelieferten Waren bleiben solange im Eigentum von GGL, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag einschließlich Zinsen, von Kunden unberechtigterweise einbehaltende Skonti oder nicht von GGL anerkannte Abzüge, entstandene Kosten und dergleichen, aus welchen Rechtsgrund auch immer, bezahlt sind. Solange ein Eigentumsvorhalt besteht und nicht alle Forderungen zur Gänze beglichen sind, verpflichtet sich der Kunde, die Ware pfleglich zu behandeln und die ordentliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt oder auf sonstige Art und Weise von Dritten zugegriffen werden, so hat der Kunde auf das Eigentum von GGL hinzuweisen, diese darüber unverzüglich zu informieren und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen und Dokumente an GGL zu übermitteln. 9. Gewährleistung & Herstellergarantie Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Unter Gewährleistung ist die gesetzlich angeordnete Haftung von GGL für Mängel, die die gekaufte Ware im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Übergabe geltend zu machen, wobei innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe GGL zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Nach dem siebten Monat ab Übergabe ist sodann der Kunde beweispflichtig. GGL ist in diesem Fall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für GGL mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder GGL dem Austausch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrages) zu begehren. Der Kunde, soweit es sich nicht um einen Verbraucher handelt, hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erhalt, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich unter detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Zwischen Kunden die nicht Verbraucher sind und GGL wird eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart. Soweit der Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie), gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen. 10. Haftung Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, haftet GGL nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schulhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird jedenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet GGL nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt sie bei Vertragsschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnte. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die den Kunden, der kein Verbraucher ist, gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten; der Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine Regresshaftung im Sinne des § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von GGL verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 11. Force Majeur Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, entbindet Force Majeur oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von GGL diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeur gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist GGL von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen. 12. Datenschutz Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass für die Erfüllung des Vertrages Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adressen sowie die Zahlungsmodalitäten des Kunden von GGL zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger gespeichert werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zu Erfüllung der Bestellung notwendig ist(an das ausführende Lieferunternehmen). 13. Salvatorische Klausel Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftliche gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzten. |